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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Software Überlassungsbedingungen

Geltung

Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorherigen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für jeden einzelnen Vertrag unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. 

Angebot und Annahme

Alle unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluß und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.

Preise

Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und sonstigen Konditionen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung wird gesondert berechnet. 

Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, dem (auch im Falle frachtfreier Lieferung) die Ware geliefert ist, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Tansport-beauftragten übergeben worden ist. Alle Reklamationen wegen beschädigter Ware oder Verlust sind daher sofort beim abliefernden Transportunternehmen anzubringen.  Die Bestimmung des Transportweges steht uns frei . Der Versand erfolgt in branchenüblicher Verpackung. 

Lieferung

Die in unseren Verkaufsformularen genannten Lielertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer daraber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik- oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. 

Zahlung

Alle Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlung durch Wechsel sind ausgeschlossen. Versand per Nachnahme oder Vorkasse bleibt uns vorbehalten.  Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger, rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor der Lieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen aus diesem, sowie anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräflig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünflig entstehenden Forderungen aus der Geschäflsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.  Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäflsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.  Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen  Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen seiner Drittschuldner mitzuteilen.  Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheit unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als Zwanzig von Hundet, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller zurückzugeben. 

Mängelhaftung

Reklamationen wegen falscher oder mangelhafler Waren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Für zunächst nicht erkennbare Mangel gilt eine Rügefrist von 6 Monaten nach Absendung. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen . 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 51674 Wiehl.

Schlußbestimmungen

Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Wir weisen darauf hin, daß wir Daten des Bestellers, die den Geschäflsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzes verarbeiten. 


Softwareüberlassungsbedingungen

Vertragsgegenstand

1.0 Das Unternehmen Io internet-Oberberg GmbH wird in diesen Bestimmungen auch kurz „IO“ genannt.

1.1 Gegenstand sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Programmbeschreibung im folgenden Programm genannt. 

1.2 IO weist ausdrücklich darauf hin, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. 

1.3 Gegenstand des Vertrages ist ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. 

Nutzungsrechte/Lizenzvergabe

2.1 An den Programmen kann kein Eigentum, sondem nur ein Nutzungsrecht auf einem einzigen, in sich abgeschlossenen Computersystem erworben werden. Über dieses Benutzungsrecht hinaus dürfen die Programme in maschinenlesbarer Form kopiert werden, wenn die Kopie zur eigenen Datensicherung dient. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. 

Gewährleistung

3.1 IO gewährleistet, daß die Programmdisketten keine Material- und Herstellungsfehler haben. Bei fehlerhaften Programmdisketten kann der Lizenznehmer während der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten eine Ersatzlieferung verlangen. Dazu sind die Programmdisketten mit dem Kaufnachweis an IO unverzüglich zurückzusenden. 

3.2 Der Abnehmer kann die Herabsetzung des Erwerbspreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn ein Fehler im Sinne des Punktes 3.1 nicht innerhalb angemessener Zeit behoben wird.

3.3 Aus dem in Punkt 1.2 genannten Grund kann für die Fehlerfreiheit keine Gewährleistung übemommen werden. IO übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse. 

3.4 Der Abnehmer hat das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn das Programm nicht brauchbar im Sinne des Punktes 1.3 ist. Das gleiche Recht hat IO, wenn die Herstellung eines im Sinne des Punktes 1.3 brauchbaren Programmes innerhalb angemessener Zeit nicht möglich ist.

3.5  Die Haftung von IO für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Ausgenommen ist Punkt 3.1 und unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Produktehaftpflicht.

3.6  Weder IO noch Zulieferanten von IO sind für Folgeschäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung diese IO Produktes oder der Unfähigkeit, dieses IO Produktes zu benutzen, entstehen, selbst wenn IO von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von IO auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat.

Schutzrechte

4.1 IO und oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat IO das Nutzungsrecht. 

4.2 IO gibt an interessierte Kunden voll lauffähige Software heraus. Die Kunden erkennen alle Rechte von IO voll an, insbesondere die Laufzeitvereinbarung von sechs Monaten für Teststellungen. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich nach Ablauf der Teststellung alle Unterlagen und Ihm überlassene Disketten zurückzugeben. Darüberhinaus verpflichtet er sich alle Programmteile auf seine(m)n Rechner(n) bzw. Sicherungskopien zu löschen.

Sonstiges

5.1 Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. 

5.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 51647 Gummersbach. 

5.3   Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Bei Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung wenden Sie sich bitte an:

IO GmbH

 

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