Neue, gesetzliche Vorschriften für E-Mail Verkehr
Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Der DIHK wolle nun sämtliche regionalen Handelskammern in einem Rundschreiben über die Dringlichkeit der Lage informieren.
"Regeln kaum bekannt"
"Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln", sagte Jens Nebel von der Fachkanzlei für Wirtschaftsrecht, Kümmerlein, Simon und Partner gegenüber dem "Handelsblatt". Der IT-Experte warnte davor, dass professionelle Abmahnspezialisten die Unkenntnis der deutschen Unternehmen für sich ausnutzen.
Pro Abmahnung müssten Unternehmen mit Gebühren bis zu 2000 Euro rechnen. Die Situation sei ähnlich wie vor einigen Jahren mit den Internetseiten. "Die Klagewelle war verheerend", sagte Nebel. "Damals haben sich einige schwarze Schafe unter den Kanzleien eine goldene Nase verdient."